Nicht absetzbar
Berlin – Handwerkerleistungen wie der Anstrich einer Hausfassade können für das Jahr 2005 nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Steuerzahler, die wegen solcher Handwerkerrechnungen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2005 eingelegt haben, müssen mit einem negativen Bescheid rechnen. Darauf verweist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 77/05) hin.
aus: NWZ vom 24. März 2007