Steuerbonus für 2009 verdoppelt
Wussten Sie schon, dass die Bundesregierung im Rahmen ihres aktuellen Konjunkturpaktes am 05. Novembers 2008 die Verdoppelung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen beschlossen hat?
Der Steuerbonus für Handwerkerrechnungen wurde für 2009 verdoppelt auf 1.200,00 € im Jahr. Allerdings wird nur die reine Dienstleistung steuerlich begünstigt. Hierzu zählen auch die Fahrtkosten des Handwerkers. Voraussetzung für diesen Steuerbonus ist die bargeldlose Bezahlung der Rechnungen.
Es können auch mehrere Rechnungen über geringere Beträge eingereicht werden, 20% von insgesamt 6.000,00 € können abgesetzt werden.
(ohne Gewähr)