Tipp der Woche zu Handwerker-Rechnungen
Wussten Sie schon, dass vorgenommene Handwerkerleistungen in Privatwohnungen nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Bezahlung der Rechnung unmittelbar vom eigenen Konto auf das Konto des Handwerks geht?
Barzahlung geht ausschließlich zu eignen Lasten.
Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen können die zu zahlende Einkommensteuer um 20 Prozent des Betrages – ohne Material – schmälern, maximal in Höhe von je 600 Euro pro Jahr.
(ohne Gewähr)