Tipp der Woche zum gekippten Fenster
Hätten Sie’s gewusst?
Bei Abwesenheit sollten zumindest im Erdgeschoss die Fenster nicht in Kippstellung gelassen werden. Denn im Fall eines Diebstahls zahlt die Hausratversicherung einen Schaden nicht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor. (Az.: 11 O 205/06).
(ohne Gewähr)