Tipp der Woche zur Haustür und Versicherungsschutz
Wußten Sie schon, dass bei einer nicht abgeschlossenen Haustür kein Versicherungsschutz bei Wohnungseinbruch besteht?
Ist eine Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen, kann dies bei einem Wohnungseinbruch den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor. Der Hauseigentümer handelt laut Richterspruch grob fahrlässig, wenn er das Haus „über Nacht“ verlässt und die Haustür nicht abschließt. (Az.: 16 0 150 /04).
Das Gericht wies die Klage einer Hauseigentümerin gegen ihre Einbruchsversicherung ab. Die Klägerin hatte ihr Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustür nur zugezogen, jedoch nicht abgeschlossen. Nach Feststellung der Polizei nutzten Einbrecher die Gelegenheit, das Türschloss zu öffnen. Die Versicherung hielt der Klägerin grob fahrlässiges Verhalten vor und weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Das Landgericht wertete die Haltung der Versicherung als berechtigt. In den Urteilsgründen heißt es dazu, dass die Klägerin ohne Zweifel grob fahrlässig gehandelt habe.
aus: NWZ Sonderbeilage Wohnen & Leben Spezial vom 11.09.2009
(ohne Gewähr)
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