Die Vorgaben bezüglich der Grenzabstände, Konstruktion und Gestaltung sind in den Bundesländern und teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.
Kommen Sie zu Stern - Wintergarten, wir nehmen Ihnen selbstverständlich die Bauantragsstellung ab.
In der Regel dient der Wintergarten - Glasvorbau dem Aufenthalt von Personen. Die Lastannahmen sind deshalb nach DIN 1055 ("Lastannahmen im Hochbau") zu treffen.
Bauvorschriften finden Sie auch hier

